Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
friedemannw
, Gießen, Freitag, 03. Oktober 2025, 21:29 (vor 381 Tagen)
Hallo,
neben meinem normalen 40 Stunden-Job begleite ich ca. einmal pro Monat einen Gottesdienst in der ev. Kirche im Nachbarort (ohne Arbeitsvertrag). Nun bekam ich Post vom Finanzamt, dass ich eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben soll, da ich eine selbstständige Tätigkeit als Organist ausübe. Ich dachte immer, das wäre über die Übungsleiterpauschale gedeckt?
Hat damit jemand Erfahrung?
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
Tobias
, Freitag, 03. Oktober 2025, 21:46 (vor 381 Tagen) @ friedemannw
Dafür gibts eigentlich ein Formular (pro Gemeinde), in dem du angibst, dass der Lohn aus dieser Tätigkeit (ungleich Anstellung) über den Freibetrag laufen soll.
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
elias.orgel, Samstag, 04. Oktober 2025, 00:14 (vor 381 Tagen) @ Tobias
Dafür gibts eigentlich ein Formular (pro Gemeinde), in dem du angibst, dass der Lohn aus dieser Tätigkeit (ungleich Anstellung) über den Freibetrag laufen soll.
So sollte es sein.
Als (selbstständiger) Organist bei Trauerfeiern mache ich zB eine ganz einfache EinnahmeÜberschussRechnung
Einnahmen = Entgelt aus x Trauerfeiern
minus
Ausgaben = Kilometerpauschale (0,30€ mal) y km - gefahren für x Trauerfeiern
Vertretungen in der Gemeinde, hier vor Ort, werden über einen VertretungsBogen abgerechnet
(2,5h plus Fahrtkosten) und für diese gebe ich einmal (am Anfang des Jahres) eine Erklärung ab, dass ich den ÜbungsleiterFreibetrag nicht anderweitig nutze...
(Wie Tobias schon schrieb, ist das ein Formblatt
- hier allerdings für den ganzen Kirchenkreis -
ich muss das also nicht für jede Gemeinde einzeln ausfüllen ;-)
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Orgelspielen heißt: im Sitzen tanzen ...
... für Gott
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
perotin, Samstag, 04. Oktober 2025, 00:16 (vor 381 Tagen) @ Tobias
Dafür gibts eigentlich ein Formular (pro Gemeinde), in dem du angibst, dass der Lohn aus dieser Tätigkeit (ungleich Anstellung) über den Freibetrag laufen soll.
Ein Beispiel für so ein Formular findet sich hier:
https://www.gkg-mannheim.de/service/downloads-formulare/
("Personalwesen" aufklappen und nach unten scrollen: "Dokumente zu den Personalprozessen")
Bei den Mannheimer Katholiken ist das Einreichen des ausgefüllten Formulars sogar Voraussetzung für die Auszahlung der Orgeldienst-Vergütungen.
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elias.orgel, Samstag, 04. Oktober 2025, 06:33 (vor 380 Tagen) @ perotin
bearbeitet von elias.orgel, Samstag, 04. Oktober 2025, 06:45
Dafür gibts eigentlich ein Formular (pro Gemeinde), in dem du angibst, dass der Lohn aus dieser Tätigkeit (ungleich Anstellung) über den Freibetrag laufen soll.
Ein Beispiel für so ein Formular findet sich hier:
https://www.gkg-mannheim.de/service/downloads-formulare/("Personalwesen" aufklappen und nach unten scrollen: "Dokumente zu den Personalprozessen")
Bei den Mannheimer Katholiken ist das Einreichen des ausgefüllten Formulars sogar Voraussetzung für die Auszahlung der Orgeldienst-Vergütungen.
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https://www.pfeifenorgelforum.net/forum/index.php?id=103159
Da XYZ ein eigener Kirchenkreis ist
wollten die natürlich auch eine entsprechende Erklärung haben...
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Sweelinck, Samstag, 04. Oktober 2025, 10:16 (vor 380 Tagen) @ friedemannw
Ich kenne eine Kollegin, die nur Vertretungen spielt. In manchen Jahren spielt sie keine einzige. Trotzdem verlangt das Finanzamt so eine Berechnung. Probleme gab es, als da die Zahl 0 eingetragen wurde. Das akzeptierte das System nicht. Rückfrage ans FA. Die haben die Software geändert. Seitdem kann man den Wert 0 eintragen.
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Uli Skriwan
, Zwischen Inn und Salzach, Samstag, 04. Oktober 2025, 10:25 (vor 380 Tagen) @ friedemannw
Hallo,
neben meinem normalen 40 Stunden-Job begleite ich ca. einmal pro Monat einen Gottesdienst in der ev. Kirche im Nachbarort (ohne Arbeitsvertrag). Nun bekam ich Post vom Finanzamt, dass ich eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben soll, da ich eine selbstständige Tätigkeit als Organist ausübe. Ich dachte immer, das wäre über die Übungsleiterpauschale gedeckt?
Hat damit jemand Erfahrung?
Ich würde telefonisch beim FA nachfragen, bzw. erläutern, dass man nicht über der Pauschale von 3000,-€ liegt.
Für meine KiMu-Dienste muss ich mittlerweile Rechnungen an die Pfarrei ausstellen und hab dazu vom FA sogar eine eigene Steuernummer bekommen. Trotzdem haben die bislang noch keine EÜR angefordert und akzeptieren die nachweislose Eintragung in die Steuererklärung.
Viel Erfolg!
Uli
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
Orgelfritze, Samstag, 04. Oktober 2025, 14:40 (vor 380 Tagen) @ friedemannw
Zum Thema Übungsleiterpauschale ist ja schon alles geschrieben worden und bei dem geringen Beschäftigungsumfang ist damit auch alles gesagt.
Ich würde an Deiner Stelle eher die Frage bedenken, warum das Finanzamt initiativ tätig geworden ist und wodurch Du in den Fokus gerückt bist.
Dazu lohnt ein Anruf beim FA (Tenor: Ich bin beschäftigt im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages, anderes ist falsch) und auch beim zuständigen Kirchenverwaltungsamt (Tenor: Warum verbucht ihr so, dass dem FA suggeriert wird, ich erzielte Ennahmen aus selbständiger Tätigkeit?).
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3rd_astronaut, Samstag, 04. Oktober 2025, 20:48 (vor 380 Tagen) @ Orgelfritze
Ich würde an Deiner Stelle eher die Frage bedenken, warum das Finanzamt initiativ tätig geworden ist und wodurch Du in den Fokus gerückt bist.
das finde ich auch eine interessante frage … wurde eine anlage S abgegeben? dann muss immer eine elektronische EÜR erfolgen (in der du 25% pauschale betriebskosten angeben könntest als künstler).
aber ÜL ist natürlich geschickter.
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friedemannw
, Gießen, Samstag, 04. Oktober 2025, 22:14 (vor 380 Tagen) @ friedemannw
Danke an alle für die guten Tipps!
Tatsächlich habe ich im letzten Jahr das Formular "steuerfreie Aufwandsentschädigung für nebenberuflich Tätigkeiten" ausgefüllt.
Ich habe eben nochmal in die Steuererklärung geschaut und gesehen, dass ich tatsächlich die Beträge in die Anlage S geschrieben habe. Klang ja irgendwie passend... Mist...
Da werde ich mal dem FA antworten und eine Kopie des Formulars mitschicken. Vielleicht kann man da noch etwas machen.
Wo sollte man die Beträge in der Steuererklärung eigentlich hinschreiben - damit es nächstes Jahr nicht wieder passiert? ;-)
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jens79, Sonntag, 05. Oktober 2025, 12:33 (vor 379 Tagen) @ friedemannw
Anlage N, Zeile 22 wenn du
abhängig beschäftigt bist.
Als Selbständiger oder Freiberufler Anlage S Zeilen 44 und 45
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
coranglais87, Sonntag, 05. Oktober 2025, 16:06 (vor 379 Tagen) @ jens79
Achtung! Eine Nebentätigkeit darf nicht der Tätigkeit entsprechen, die die eigene Berufsausübung betrifft.
Für professionelle Musiker treffen diese Honorarzettel nämlich nicht zu.
Sprich, Steuerfreiheit ist nicht gegeben, wenn ich sonst einen kirchenmusikalischen oder freiberuflich- musikalischen Beruf ausübe!
Außerdem sind die Beträge nicht persé umsatzsteuerfrei, nur wenn es um Gottesdienste geht.
Das führt dazu, dass ich keine Orgeldienste mehr zu den ausgelobten Tarifen spiele, sondern nach meinen freiberuflichen Maßstäben verhandle und in Rechnung stellen.
Das Problem vor den Finanzbehörden hat immer derjenige, der für die Bedingungen spielt.
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
Orgelfritze, Montag, 06. Oktober 2025, 09:06 (vor 378 Tagen) @ friedemannw
Ok, dann hast Du die Jungs und Mädels vom FA selbst auf die falsche Fährte geschickt.^^
Wenn jemand dort mitgedacht hätte, wäre ihm ggf. der Fehler auch allein aufgefallen, denn das Kirchenverwaltungsamt (oder die Verein bei Dir auch immer heißt) hat Deine durch das Orgelspielen erzielten Einkünfte dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt. Weichen Deine Eintragungen nicht von dieser Zahl ab, hätte man das durch Mitdenken schlussfolgern können (erst recht, wenn die Steuererklärung ohne Beratung eingereicht wurde).
Das sollte alles mit einem Anruf beim FA zu klären sein, selbst wenn Dein betreffender Steuerbescheid schon älter als ein Monat (Einspruchsfrist abgelaufen) ist. Wenn Du (durchschnittlich) nur einmal im Monat Orgelvertretung spielst, wird es sich nicht lohnen, den Versuch zu unternehmen, die Sache wieder aufzunehmen. Du solltest mit dem FA nur unmissverständlich klären, dass Du keiner wie auch immer gearteten unternehmerischen Tätigkeit nachgehst.
Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
mst, Unterfranken, Freitag, 17. Oktober 2025, 20:54 (vor 367 Tagen) @ friedemannw
Hallo friedemannw, (wir kennen uns)
wer in der Anlage S Einkünfte angibt, ist entweder Gewerbetreibender oder freiberuflich ("selbständig") Tätiger. Folglich erwartet das Finanzamt auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Kein Wunder also.
Gegebenenfalls lässt sich in der EÜR auch die Übungsleiterpauschale als pauschaler Betriebskostenabzug ansetzten. Ansonsten ist bei künstlerischen bzw. unterrichtenden Tätigkeiten der pauschale Abzug von 25 % möglich.
Bevor man sich mit denen (FA) verschwurbelt - Möglichkeiten der (Online-)Formulare nutzen!
Viele Grüße
mst