Pastoralpersonal

HARP64, Montag, 20. Oktober 2025, 19:52 (vor 314 Tagen)

Hallo allesamt.
Hier ist ein interessanter kleiner Artikel über Bestrebungen, die den Beruf des Kirchenmusikers einigermaßen umwälzen würden - zumindest aus Sicht der Ausbildung und natürlich der Studierenden. Allerdings finde ich keine Hinweise über Veränderungen bei den vielen Ehrenamtlichen und anders motivierten Musizierenden - wo bleiben die?
Oder sollte man diesen Artikel nicht weiter ernst nehmen?
zweifelt HARP

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coranglais87, Dienstag, 21. Oktober 2025, 08:36 (vor 313 Tagen) @ HARP64

Diese Idee ist absoluter nonsense im katholischen Bereich. Man müsste dann ja allen wiederverheiratete, geschiedenen Kirchenmusikern kündigen, weil diese dann arbeitsrechtlich anders behandelt würden. Im Moment sind die Kirchenmusiker laut Grundverordnung von dieser besonderen Treuepflicht (seit 2022 im EB Köln) entbunden. Bedeutet man produziert noch mehr Verknappung und auch Abhängigkeit.

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hintersatz ⌂ @, Mittwoch, 22. Oktober 2025, 05:58 (vor 312 Tagen) @ coranglais87
bearbeitet von hintersatz, Mittwoch, 22. Oktober 2025, 06:02

Im Arbeitsrecht nehme ich da schon lange Bezug drauf, dass laut Arbeitszeitgesetz der liturgische Dienst von den Regelungen des Arbeitszeitgesetztes auszunehmen ist, meint, dass ich als Vollzeitbeschäftigter so viel liturgischen Dienst machen kann, wie ich will. Da haben die weltlichen Arbeigeber manchmal etwas ein Problem mit. Uniklinik Köln zum Beispiel. Aber das ist halt auch eher ein Problembetrieb. Ich finde das eine gute Initiative. Grade wenn du nicht nur spielst sondern auch singst, hast du im Gottesdienst Anteil an der Verkündigung.

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Organiste titulaire du grand orgue de Saint-Rémi

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Contrebasson 32' @, Wien, Mittwoch, 22. Oktober 2025, 12:29 (vor 312 Tagen) @ hintersatz

Der "Anteil an der Verkündigung" wäre ja nett, um so manches gebrochene Ego aufzurichten. Aber eine Gehaltserhöhung würde es wohl kaum geben und die von CorAnglais87 beschriebenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind für die meisten eher nachteilig. Da ist die Situation in den Folgediensten doch deutlich komfortabler als bei den pastoralen Diensten. Entsprechend würde sich die kath. Kirche mit einer solchen Änderung selber ins Knie schießen - außer sie sucht einen "eleganten" Weg, um die Zahl ihrer angestellten Kirchenmusiker budgetsparend und nachhaltig zu reduzieren ;)

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MichaelS ⌂, Dülmen, Donnerstag, 23. Oktober 2025, 17:08 (vor 311 Tagen) @ HARP64

Es ist auch für die Hauptamtlichen bei den aktuell schnell voranschreitenden Veränderungen ein zweischneidiges Schwert. Eine Zurechnung zum "Pastoralen Personal" würde auch heißen, dass die Anstellung wie bei den Priestern, Diakonen, Pastoralreferenten etc. beim Bistum verortet ist und der Musiker zum Dienst in der jeweiligen Gemeinde beauftragt ist. Das bringt das "Risiko" der Versetzung mit sich, wenn die äußeren Umstände es erfordern. Wenn es dumm läuft auch das Aufteilen der Tätigkeit auf zwei oder gar drei Gemeinden (nicht Kirchtürme, das gibt es ja schon), deren Bedürfnisse und Anforderungen es dann unter einen Hut zu bringen gilt.

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"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht." (Albert Schweitzer)
www.bulderone.de

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Lowdee, Samstag, 25. Oktober 2025, 09:39 (vor 309 Tagen) @ MichaelS

Dafür wären beliebige Kündigungen ("Kleinbetrieb") nicht mehr so möglich und die Übernahme von Vertretungsdiensten in anderen Gemeinden als Überstunden einfach abrechenbar. Zumindest in der EKVW und im Bistum Münster ist dafür stand jetzt jedes Mal ein befristeter Arbeitsvertrag vonnöten. Der Papieraufwand dafür übersteigt mittlerweile locker den eines Immobilienkaufs (Schulung AGG, Datenschutzgesetz, Selbstverpflichtungserklärung sexualisierte Gewalt und was nicht noch alles).

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MichaelS ⌂, Dülmen, Sonntag, 26. Oktober 2025, 18:50 (vor 308 Tagen) @ Lowdee

Dafür wären beliebige Kündigungen ("Kleinbetrieb") nicht mehr so möglich und die Übernahme von Vertretungsdiensten in anderen Gemeinden als Überstunden einfach abrechenbar. Zumindest in der EKVW und im Bistum Münster ist dafür stand jetzt jedes Mal ein befristeter Arbeitsvertrag vonnöten. Der Papieraufwand dafür übersteigt mittlerweile locker den eines Immobilienkaufs (Schulung AGG, Datenschutzgesetz, Selbstverpflichtungserklärung sexualisierte Gewalt und was nicht noch alles).

Und wie rechnet man dann ein Gast-Orgelkonzert ab oder das Continuospiel bei einem Oratorium, wenn der Gastorganist bei derselben Landeskirche beschäftigt ist? Auch mit Überstunden und dem ganzen Lohnsteuer- und SV-Chaos, das dann kommt ?

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Lowdee, Sonntag, 26. Oktober 2025, 19:48 (vor 308 Tagen) @ MichaelS

Das geht ja trotzdem noch als Honorar. Wobei auch da in der EKvW mittlerweile bei jedem Honorarvertrag die Selbstverpflichtungserklärung zum Thema sexualisierte Gewalt verlangt wird...
Aber der Organistendienst im liturgischen Rahmen geht nur noch als angestellte Tätigkeit.
Deswegen spiele ich mittlerweile auch nicht mehr außerhalb meiner Gemeinde. Keine Lust auf das Prozedere.

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MichaelS ⌂, Dülmen, Montag, 27. Oktober 2025, 08:58 (vor 307 Tagen) @ Lowdee

Das geht ja trotzdem noch als Honorar. Wobei auch da in der EKvW mittlerweile bei jedem Honorarvertrag die Selbstverpflichtungserklärung zum Thema sexualisierte Gewalt verlangt wird...
Aber der Organistendienst im liturgischen Rahmen geht nur noch als angestellte Tätigkeit.
Deswegen spiele ich mittlerweile auch nicht mehr außerhalb meiner Gemeinde. Keine Lust auf das Prozedere.

Im Aktionsradius der Zentralrendantur Coesfeld-Dülmen haben wir Organisten, die in verschiedenen Gemeinden rotieren und aushelfen, das Honorar wird von der anstellungstragenden Gemeinde gezahlt und innerhalb der ZR entsprechend verrechnet.

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Lowdee, Montag, 27. Oktober 2025, 19:13 (vor 307 Tagen) @ MichaelS

Das weigert man sich im Kirchenkreis Münster so zu handhaben, weil man da irgendwelche juristischen Probleme sieht. Ich weiß schon, was ich davon zu halten habe...

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MichaelS ⌂, Dülmen, Mittwoch, 29. Oktober 2025, 16:01 (vor 305 Tagen) @ Lowdee

Das weigert man sich im Kirchenkreis Münster so zu handhaben, weil man da irgendwelche juristischen Probleme sieht. Ich weiß schon, was ich davon zu halten habe...

Das ist dann wohl mehr eine Frage des Wollens.

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