Neues Kirchenmusikgesetz

Krummhorn @, Samstag, 25. Januar 2014, 15:38 (vor 4601 Tagen)

Die Kirche in Oldenburg hat zum 01.01.2014 ein neues Kirchenmusikgesetz in Kraft gesetzt. Ganz am Schluss heisst es da allerdings: "Bestehende Dienstverhältnisse werden durch dieses Kirchengesetz nicht berührt." Eine Frage an die Rechtskundigen im Forum: heisst das nun, das Gesetz ist auf bestehende Dienstverhältnisse überhaupt nicht anwendbar, oder heisst es nur, dass etwaige andere Regelungen im Dienstvertrag Vorrang haben?


gesamter Thread:

 

powered by my little forum