Neues Kirchenmusikgesetz
Die Kirche in Oldenburg hat zum 01.01.2014 ein neues Kirchenmusikgesetz in Kraft gesetzt. Ganz am Schluss heisst es da allerdings: "Bestehende Dienstverhältnisse werden durch dieses Kirchengesetz nicht berührt." Eine Frage an die Rechtskundigen im Forum: heisst das nun, das Gesetz ist auf bestehende Dienstverhältnisse überhaupt nicht anwendbar, oder heisst es nur, dass etwaige andere Regelungen im Dienstvertrag Vorrang haben?