Neues Kirchenmusikgesetz
Die Kirche in Oldenburg hat zum 01.01.2014 ein neues Kirchenmusikgesetz in Kraft gesetzt. Ganz am Schluss heisst es da allerdings: "Bestehende Dienstverhältnisse werden durch dieses Kirchengesetz nicht berührt." Eine Frage an die Rechtskundigen im Forum: heisst das nun, das Gesetz ist auf bestehende Dienstverhältnisse überhaupt nicht anwendbar, oder heisst es nur, dass etwaige andere Regelungen im Dienstvertrag Vorrang haben?
Neues Kirchenmusikgesetz
Die Kirche in Oldenburg hat zum 01.01.2014 ein neues Kirchenmusikgesetz in Kraft gesetzt. Ganz am Schluss heisst es da allerdings: "Bestehende Dienstverhältnisse werden durch dieses Kirchengesetz nicht berührt." Eine Frage an die Rechtskundigen im Forum: heisst das nun, das Gesetz ist auf bestehende Dienstverhältnisse überhaupt nicht anwendbar, oder heisst es nur, dass etwaige andere Regelungen im Dienstvertrag Vorrang haben?
...ersteres, wie mir scheint und wie der Gesetzeswortlaut sagt: auf bestehende Dienstverhältnisse wird es nicht angewendet. Denn: pacta sunt servanda, d.h., Arbeitsverträge können nicht durch eine Vertragspartei einseitig nachträglich geändert werden.
Gruß,
Wolfgang