Lizenz zu Quintparallelen
Moin moin,
da hatte ich doch heute die Ehre, den wunderschönen Kehrvers 633,3 aus dem neuen GL zu begleiten. Wie fast alle neuen Sachen ist dieser vermutlich am Lagerfeuer zu Gitarrenbegleitung entstanden (Hebt euch, ihr Tore). Drittletzter Takt F-Dur, dann G- Dur, dann A-Dur. Dankenswerterweise sind ja einige Liednummern mit Akkordsymbolen ausgestattet (falls sich mal ein Gitarrist auf die Empore schleicht, der mitjammen möchte). Wenn ich also so begleite, wie es dasteht, dann bekommen ich ja laufend Quint- und Oktavparallelen. Die man natürlich vermeiden kann, wenn man sich viel Mühe gibt. Zum Beispiel, wenn man anders harmonisiert. Aber das ist dann ja nicht im Sinn des Komponisten ;-)) Oder darf man das?
Also lieber Parallelen in Fülle. Und dann darf man sich nicht wundern, daß das auch bei "normalen" Liedern so begleitet wird mit der Begründung: bei Nr. 417, 437 und soundso darf ich das ja auch...........
Meine schwarze Liste (die dann für die Zelebranten in der Sakristei aushängen wird) wird auch immer länger.
Nr. 1 immer noch 874 Anhang HH-OS-HI (Caminando juntos). Dieser Song wird mit Sicherheit niemals gesungen, nimmt aber DREI ganze Seiten ein. Was hätte man da für wundervolle Sachen abdrucken können.
Viele Grüße
Andreas
PS: Ich bin der Kommission für das neue GL unendlich dankbar, daß "Wenn das Brot, das wir teilen" unter der Rubrik "Gerechtigkeit und Friede" steht. Das muß nämlich nie mehr als Lied zur Gabenbereitung spielen. Ich sage einfach: Steht nicht in der Rubrik "Zur Gabenbereitung" ;-))
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Willscher,
02.02.2014, 14:13
- Lizenz zu Quintparallelen - florianf, 02.02.2014, 15:28
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Axel,
02.02.2014, 18:11
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florianf,
02.02.2014, 19:05
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Orlos,
02.02.2014, 19:28
- Lizenz zu Quintparallelen - Axel, 02.02.2014, 20:30
- Lizenz zu Quintparallelen - hardy, 02.02.2014, 20:36
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Orlos,
02.02.2014, 19:28
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florianf,
02.02.2014, 19:05