Wieder mal: Kopieren und Bearbeiten von Werken zeitgenössischer Komponisten

Rochus Schmitz ⌂ @, Münster, Dienstag, 10. Dezember 2013, 17:30 (vor 4643 Tagen)

Wir hatten das Thema mal im alten Forum, deshalb nehme ich an, daß die Antwort (die ich nicht mehr parat habe) auf folgende Anfrage eines Freundes nicht so schwer ist: "Weil das Leihmaterial so teuer ist: Wenn ich das Leihmaterial kopiere und dann ein wenig bearbeite, darf ich es dann straffrei als meine Bearbeitung aufführen???"
Ich glaube, die Antwort lautet ziemlich eindeutig: Nein - oder?

Wieder mal: Kopieren und Bearbeiten von Werken zeitgenössischer Komponisten

untersatz32, Dienstag, 10. Dezember 2013, 19:16 (vor 4643 Tagen) @ Rochus Schmitz

Hört sich mir ganz nach deiner vorweggenommenen Antwort an: Nein.
Ist ja (doch) eine Kopie des Leihmaterials. Ob bearbeitet oder nicht.

Unsere Anwälte vor:....

Grüsse

Thomas

Wieder mal: Kopieren und Bearbeiten von Werken zeitgenössischer Komponisten

Friedrich @, Dienstag, 10. Dezember 2013, 20:45 (vor 4643 Tagen) @ untersatz32

Hört sich mir ganz nach deiner vorweggenommenen Antwort an: Nein.
Ist ja (doch) eine Kopie des Leihmaterials. Ob bearbeitet oder nicht.

Unsere Anwälte vor: ...

Ich bin keiner, aber ein gewisses Minimum an künstlerischer Eigenleistung muss schon vorliegen, soweit ich weiß. Es muss ein eigenständiges Konzept erkennbar sein, das über ein paar Retuschen hinausgeht.

Gruß,
Friedrich

Wieder mal: Kopieren und Bearbeiten von Werken zeitgenössischer Komponisten

Rochus Schmitz ⌂ @, Münster, Mittwoch, 11. Dezember 2013, 09:59 (vor 4642 Tagen) @ Friedrich

Ich bin keiner, aber ein gewisses Minimum an künstlerischer Eigenleistung muss schon vorliegen, soweit ich weiß. Es muss ein eigenständiges Konzept erkennbar sein, das über ein paar Retuschen hinausgeht.

Selbst dann dürfte es nicht erlaubt sein, denn für die Bearbeitung braucht man auch die Genehmigung des Komponisten.

Wieder mal: Kopieren und Bearbeiten von Werken zeitgenössischer Komponisten

Wolfgang Gourgé @, Mittwoch, 11. Dezember 2013, 17:03 (vor 4642 Tagen) @ Rochus Schmitz

Ich bin keiner, aber ein gewisses Minimum an künstlerischer Eigenleistung muss schon vorliegen, soweit ich weiß. Es muss ein eigenständiges Konzept erkennbar sein, das über ein paar Retuschen hinausgeht.

Selbst dann dürfte es nicht erlaubt sein, denn für die Bearbeitung braucht man auch die Genehmigung des Komponisten.

...richtig. Siehe hier.

Gruß,
Wolfgang

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