Wieder mal: Kopieren und Bearbeiten von Werken zeitgenössischer Komponisten

Rochus Schmitz ⌂ @, Münster, Mittwoch, 11. Dezember 2013, 09:59 (vor 4642 Tagen) @ Friedrich

Ich bin keiner, aber ein gewisses Minimum an künstlerischer Eigenleistung muss schon vorliegen, soweit ich weiß. Es muss ein eigenständiges Konzept erkennbar sein, das über ein paar Retuschen hinausgeht.

Selbst dann dürfte es nicht erlaubt sein, denn für die Bearbeitung braucht man auch die Genehmigung des Komponisten.


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