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Solcena ⌂ @, Montag, 28. April 2014, 18:30 (vor 4567 Tagen) @ Karsten

Das ist wieder die Frage, was, wann, woraus und wo aufgenommen wurde.
Bei "alten" Komponisten (vor mehr als 70 Jahren verstorben, also hier urheberrechtsfrei) und "alten" Notenausgaben sollte es keine Probleme geben.

Hmmh,

wie ist das denn nachzuprüfen? Kann man anhand einer Aufnahme überprüfen, welche Ausgabe jemand benutzte? Abgesehen davon, dass man mit Buxtehude höchstwahrscheinlich keine Scherereien haben dürfte, gibt es ja neben der Beckmannschen Buxtehude-Auslegung neuere (wiederum mehrere!), die z.B. mehr Stellen manualiter vorsehen. Letzten Endes kann der Interpret doch aber noch immer behaupten, er habe eine gemeinfreie Ausgabe benutzt und halt bestimmte Interpretationsansätze...

LG
Solcena


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