Wenn sich die Belegschaft ändert
Wenn jetzt in einer Firma ein bedeutender Anteil fähiger Leute den Betrieb verlässt, kann es für den Auftraggeber schon eine Enttäuschung werden, falls die verbleibende Belegschaft nicht die gleiche Qualität (oder einfach den ursprünglich gewünschten Stil) liefern kann. Wahrscheinlich hat der Auftraggeber da aber keine Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder herauszukommen, er hat den Auftrag ja an eine Firma und nicht an spezielle Fachleute gegeben, oder sehe ich das falsch?
Ab und an habe ich mit öffentlichem Vergaberecht zu tun und habe damit auch teilweise eher 'unangenehme' Erfahrungen machen müssen. Als vereinbart gilt nur das, was schriftlich zuvor fixiert wurde. Daran hat man sich auch im Nachhinein strikt zu halten. Pech nur, dass man nicht in die Zukunft schauen kann.
IANAL, aber mir wurde es grob so erklärt: steht im Vertrag nur 'Bau einer Orgel mit der folgenden Spezifikation', dann hat man schon verloren. Steht da aber als Vertragsbestandteil 'die Intonation erfolgt durch Herrn XYZ', dann könnte man evtl. aus dem Vertrag raus. Mit anderen Worten: man muss sich schon im Voraus (ggf. schon bei der Ausschreibung) gegen jede noch so abstruse Eventualität absichern. Manche Verwaltungen arbeiten (müssen arbeiten?) da streng formaljuristisch und nicht inhaltlich.
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Orlos,
17.05.2014, 12:33
- Wenn sich die Belegschaft ändert -
kjz1,
17.05.2014, 14:50
- Wenn sich die Belegschaft ändert - Wolfgang Gourgé, 17.05.2014, 15:56
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kjz1,
17.05.2014, 14:50