ZDF-Gottesdienst morgen aus Heidelberg

Tabernakelwanze @, Niederrhein, Dienstag, 05. März 2013, 07:09 (vor 4976 Tagen) @ orgelfreund
bearbeitet von Tabernakelwanze, Dienstag, 05. März 2013, 07:13

Der Unfehlbarkeitsanspruch gilt nur dann, wenn der Papst "ex cathedra" spricht, das kommt sehr selten vor, zuletzt glaube ich 1950, seit dem 1. Vat. 1870/71 ist es erst zweimal vorgekommen (ok. ich gebe zu, auch dazu kann man geteilter Meinung sein...so wie die Altkatholiken u. a.). Ich denke, Papst em. Benedikt XVI. hat jetzt klar gemacht, dass der Nachfolger des hl. Petrus auch nur ein Mensch mit Fehlern und Schwächen ist.

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Gruß vom Niederrhein


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