Schlager in der Kirche - Frankenschau vom 10.05.2026

Karl-Bernhardin Kropf @, Rostock, Dienstag, 12. Mai 2026, 16:03 (vor 106 Tagen) @ Subbass1

Was sagt eigentlich die GEMA dazu? Die doch etwas vereinnahmten Komponisten? Und die Herren aus den sog. "Ämter für Kirchenmusik", die Konzerte vorher "genehmigen" wollen und so manchem "Die-Moldau"-u.ä.-Spieler das verboten haben?

War das zu "Deiner" Zeit und wann war die? :D

Das ist doch wirklich Kulturkampf von (vor)gestern. Das müssen wir jetzt nicht mehr aufkochen, finde ich.

Die GEMA-Frage ist da schon interessanter, ich würde vom Gefühl her schon auf eine Anmeldepflicht setzen, aber unter Pauschalvertrag könnte es auch ohne gehen. Ob das die AKM auch so sieht (Die ESC-Veranstaltung war in Österreich), weiß ich nicht. Das Geld würde an die Pop-Autoren allerdings nur fließen, wenn die Aufführung erfasst würde. Da üblicherweise aufgrund von Stichproben (jährlich wechselnde 10 Prozent "Erhebungsgemeinden") verteilt wird, müsste der entsprechende Titel auch in einer Erhebungsgemeinde erklungen sein, damit ein Tortenstückchen zugeteilt wird.

Wird der Titel auch gestalterisch verändert, nicht nur "gecovert", wäre auch eine Erlaubnis des Originalverlags erforderlich. Nur so theoretisch...


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