Sachen gibt's (2): Die Kirche und ihre Personalakten

3rd_astronaut, Donnerstag, 28. Mai 2026, 21:31 (vor 90 Tagen) @ Karl-Bernhardin Kropf

hmm, diese "rüge" kannte fr. ostmann ja die ganze zeit ("2006 wurde ihr jedoch für sie völlig überraschend im Anschluss an eine nicht-öffentliche Kirchengemeinderatssitzung, an der sie nicht teilnehmen durfte, mitgeteilt, sie würde nun nur noch als „Springerin“ eingesetzt." -- und springerdienste wurden nicht abgerufen bzw fürs dekanat stuttgart vom dekan untersagt), aber das sitzungsprotokoll blieb geheim (und das würde *mich* interessieren).

was ich mich gefragt habe, ob bei einem bestehenden arbeitsvertrag (anteilige stelle über viele jahre) nicht erstmal gemahnt werden muss vor so einem einschneidenden schritt? und die mahnung muss einen grund enthalten?

der KV muss sie irgendwie für verrückt erklärt haben, aber ich sage mal so, "nicht ausfällig werdende verrückte", die orgeldienste leisten, gibt es genügend (und das ist ja auch gut so). ich hätte bei so einem schritt und solcher verschwiegenheit angenommen, dass jemand bedroht, unsittlich angegangen, unflätig belästigt o.ä. worden wäre. das war aber nicht der fall, sonst wäre die KM nicht auch nach erstreitung des protokolls an die öffentlichkeit getreten?


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