Prospektgestaltung - Neues ohne Provokation

BourdonCéleste, Mittwoch, 15. Dezember 2010, 12:54 (vor 5738 Tagen) @ forenadmin
bearbeitet von BourdonCéleste, Mittwoch, 15. Dezember 2010, 13:07

Liebe Gudrun,

entspannt bleiben. Die Entwürfe werden nicht veröffentlicht, sie sind bereits öffentlich, dann sie wurden auf der Homepage der Firma Jann veröffentlicht (wie du den Bildadressen sicher entnehmen können solltest).

Im Übrigen: Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es ist - nach einer Entscheidung des BGH zu sog. deep-Links - des Urhebers eigene Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, daß nach dem Abruf Nutzungen vorgenommen würden, weiter zum Abruf bereithalte. Auch ohne Hyperlink könne ein Nutzer unmittelbar auf eine im Internet öffentlich zugängliche Datei zugreifen, wenn ihm deren URL (Uniform Resource Locator), die Bezeichnung ihres Fundorts im World Wide Web, genannt werde. Ein Hyperlink verbinde mit einem solchen Hinweis auf die Datei, zu der die Verknüpfung gesetzt werde, lediglich eine technische Erleichterung für ihren Abruf. Er ersetze die sonst vorzunehmende Eingabe der URL im Adreßfeld des Webbrowsers und das Betätigen der Eingabetaste. (Quelle: http://www.finanztip.de/recht/online/deep-links.htm)

Und sei gewiß, ich hätte sie nicht gepostet, wenn ich nicht in diesem konkreten Falle zweifelsfrei vom Einverständnis des Entwurfsverfassers ausgehen könnte *lach*

Ich habe sie nämlich selbst entworfen.

Schönen Tag noch :-)


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