Warum...

tombecher @, Saarbrücken, Montag, 07. Januar 2013, 09:46 (vor 5038 Tagen) @ Hausorgler

Hallo,

also ich glaube auch nicht, dass das Aufzeichnen und spätere Betrachten / Hören einer kath. Messe grundsätzlich verboten ist. Das wollte ich mit meinem Beitrag auch so nicht zum Ausdruck bringen. Sinn der Rundfunkgottesdienste war / ist es aber wohl unter Anderem, dass man den Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht live in einer Kirche dabei sein können, die Möglichkeit gibt, einen Gottesdienst auch zu Hause, im Ausland, im Krankenhaus etc. "aktiv" mitfeiern zu können. Und dabei ist es seitens der kath. Kirche wohl wichtig, dass man dann eben auch bei der Wandlung "live" dabei ist, weil sie eben nur in diesem Augenblick geschieht. Beim Anschauen / -hören eines Gottesdienstes aus der Konserve geht es wohl meist um andere Dinge, als um das aktive Mitfeiern...?
Ich brenne den Beteiligten ja auch nach einer Übertragung immer eine CD von ihrem Rundfunkgottesdienst, egal ob ev. oder kath....

Viele Grüße,
Thomas


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