Warum...

OrganisteTuttilaire, Montag, 07. Januar 2013, 15:10 (vor 5039 Tagen) @ Tabernakelwanze

Die "Sonntagspflicht" ist für die abgegolten, die an einem persönlichen Besuch der Messfeier (z. B. wg. Krankheit o. ä.) gehindert sind.


Impossibilium nulla obligatio. Wer nicht kommen kann, muss auch nicht. Wär ja auch noch schöner. Also gibt's auch keine Pflicht abzugelten, soweit sie gar nicht besteht.


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