Neues Gotteslob - Informationen aus Osnabrück

Kirnberger, Dienstag, 05. März 2013, 16:48 (vor 4977 Tagen) @ 3rd_astronaut

Ich bin auch ein großer Freund von festen Bindungen.
Das Entstehen von Preisen ist eine schwierige Sache. Zum Einen ist die Zahl der Urheber, die ihre Lieder nicht zur Bearbeitung freigeben, recht groß (auch die mehrstimmigen Gemeindegesänge werden ja im geschützten Satz abgedruckt), zum anderen habe ich mich selbst dafür stark gemacht, dass die Bearbeiter aus dem kirchlichen Arbeitsfeld einen materiellen Gegenwert verrechnen können. Mal arbeitsrechtlich gesehen: Es werden neue Verlage gegründet, die das Buch herausbringen sollen. Diese Verlage sind eigene Rechtspersonen und nicht mit dem Anstellungsträger von Kirchenmusikern identisch. Wenn nun ein Verlag selbstverständlich davon ausgeht, dass ein hauptamtlicher Kirchenmusiker ohne dafür freigeschaltete Arbeitszeit 30 oder mehr Orgelsätze im Entwurf abgibt, finde ich es bedenklich. Wenn der Kirchenmusiker für diesen Auftrag Arbeitszeit freiräumt oder von seinem zuständigen Referenten einen Freiraum erhält, kann er sich die Honorare auf sein Dienstkonto gutschreiben lassen und in der laufenden Arbeit davon profitieren (z.B. die Orgelvertretungen zahlen, die ihm das Schreiben ermöglicht haben). Wenn es aufgrund seiner dienstlichen Verpflichtungen die Sätze nur in der Freizeit schreiben kann, halte ich es für recht und billig, wenn er diese Leistung vom fremden Rechtsträger in Höhe von 1 1/2 Orgelstunden oder 1-2 Werktagshonoraren anerkannt bekommt. Oder nicht???


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