Pastoralpersonal
Es ist auch für die Hauptamtlichen bei den aktuell schnell voranschreitenden Veränderungen ein zweischneidiges Schwert. Eine Zurechnung zum "Pastoralen Personal" würde auch heißen, dass die Anstellung wie bei den Priestern, Diakonen, Pastoralreferenten etc. beim Bistum verortet ist und der Musiker zum Dienst in der jeweiligen Gemeinde beauftragt ist. Das bringt das "Risiko" der Versetzung mit sich, wenn die äußeren Umstände es erfordern. Wenn es dumm läuft auch das Aufteilen der Tätigkeit auf zwei oder gar drei Gemeinden (nicht Kirchtürme, das gibt es ja schon), deren Bedürfnisse und Anforderungen es dann unter einen Hut zu bringen gilt.
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"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht." (Albert Schweitzer)
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HARP64,
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coranglais87,
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