Pastoralpersonal

MichaelS ⌂, Dülmen, Montag, 27. Oktober 2025, 08:58 (vor 310 Tagen) @ Lowdee

Das geht ja trotzdem noch als Honorar. Wobei auch da in der EKvW mittlerweile bei jedem Honorarvertrag die Selbstverpflichtungserklärung zum Thema sexualisierte Gewalt verlangt wird...
Aber der Organistendienst im liturgischen Rahmen geht nur noch als angestellte Tätigkeit.
Deswegen spiele ich mittlerweile auch nicht mehr außerhalb meiner Gemeinde. Keine Lust auf das Prozedere.

Im Aktionsradius der Zentralrendantur Coesfeld-Dülmen haben wir Organisten, die in verschiedenen Gemeinden rotieren und aushelfen, das Honorar wird von der anstellungstragenden Gemeinde gezahlt und innerhalb der ZR entsprechend verrechnet.

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"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht." (Albert Schweitzer)
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