"Letztes Konzert ohne Mehrwertsteuer"

MichaelS ⌂, Dülmen, Montag, 12. Januar 2026, 12:06 (vor 228 Tagen) @ perotin

Ich dachte, dass sich kirchliche Kulturträger von der Umsatzsteuer befreien lassen können. Wie es ja auch Kulturträger in staatlicher bzw. öffentlicher Hand sind und einen gleichwertigen Auftrag erfüllen.
Zumindest sollte aber doch der verminderte Satz i. H. v. sieben Prozent Anwendung finden.

Eigentlich sollten sich aber im großen Apparat Kirche Fachleute damit auskennen und befassen. So wurde es mir an anderen Stellen bestätigt.

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"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht." (Albert Schweitzer)
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