"Letztes Konzert ohne Mehrwertsteuer"

kjz1, Montag, 12. Januar 2026, 20:38 (vor 228 Tagen) @ MichaelS
bearbeitet von kjz1, Montag, 12. Januar 2026, 21:01

War dies nicht ein Regularium, was wir letztendlich der EU zu verdanken haben? Da ist mir die Regel im Sinn, dass Umsatzsteuer immer dann anfällt, wenn auch Private diese Dienstleistung erbringen könnten. Und privatwirtschaftliche Konzertanbieter (die auch in Kirchen auftreten) gibt es ja zur Genüge. Hintergrund war da wohl, dass Kirchen solche Veranstaltungen indirekt subventionieren könnten und sich somit Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Anbietern verschaffen.

Und in unserer Gemeinde hat man dargelegt, dass der Verkauf von Opferkerzen steuerfrei bleibt (obwohl in Konkurrenz zu Drogerien und Supermärkten), weil hier der 'Opfergedanke' im Vordergrund steht. Steuerpflichtig ist aber wieder der Verkauf von Kirchenführern, weil man hier in Konkurrenz zum Buchhandel tritt. Eventuell greift noch die Kleinunternehmerregelung. Und im Kölner Dom heisst es ja nicht Orgelkonzert, sondern Orgelfeierstunde.


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