Residenzpflicht?

Reinhard Kluth ⌂ @, Tübingen, Dienstag, 25. Juni 2013, 12:35 (vor 4813 Tagen) @ Contrebasson 32'

Ich stimme dem im Grundsatz zu. In meinem ehemaligen Wirkunskreis gibt es auch Kollegen die nicht am Ort wohnen und es funktioniert trotdem alles bestens. Allerdings muß ich auch sagen, und das weißt Du, lieber Contrebasson, daß ich glücklich darüber war, daß ich neben der Kirche gewohnt habe und jederzeit meinen Beruf ausüben konnte, so wie ich es wollte.
Allerdings gab es für mich keine Residenzpflicht; und dennoch war mein Seelsorgeteam froh darüber, daß ich für liturgische Dienste immer bereit stand. Aber: sie haben es auch nie über den Rahmen hinaus gefordert.
Viele Grüße

--
R.K.


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