Residenzpflicht?

Matthias Mück ⌂ @, Magdeburg, Donnerstag, 27. Juni 2013, 07:27 (vor 4810 Tagen) @ ThomasMP

Liebe Kollegen !
Als Kirchenmusiker mit einer 6 Tage- Woche und manchmal weit aus über 40 Stunden (die über das eigentliche Maß der Beschäftigung hinaus gehen), kann es eigentlich nur mit einer Präsenz vor Ort funktionieren. Eine Residenzpflicht besteht m.E. aber nicht. Ich selbst wohne etwa 10 km von meiner Dienststelle entfernt, da ich es vorzog, privat lieber etwas ländlicher und abgeschiedener zu wohnen. Je nach dem, wo man selbst wohnen möchte, ist man verpflichtet seinen Dienst ordnungsgemäß wahr zu nehmen. Die Fahrt- und Wegezeiten müssen daher in Kauf genommen werden. Über 2 1/2 Stunde Fahrzeit für eine Wegstrecke (225 km) finde ich eine Zumutung.

Im Fall von Matthias Eisenberg (ich hatte selbst mit ihm telefoniert), hat er die Lust auf den Dienst als Kantor der Gemeinde verloren. Er möchte, so seine eigene Aussage, keinen Kirchendienst mehr versehen. Also konzentriert er sich jetzt auf das künstlerische und seine Konzerte, die er ja schon jahrzehntelang so durchführt.
Nach wie vor sind Konzerte mit Matthias Eisenberg sehr gefragt und erfreuen sich eines großen Publikumszuspruch.


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