Wald- und Wiesenorganisten; war: Eisenberg der moderne Bach

Contrebasson 32' @, Dienstag, 25. Juni 2013, 23:03 (vor 4811 Tagen) @ Offenbass

Ebenso frevelig ist es, wenn hier jemand von Feld-Wald-und Wiesenorganisten spricht !

Ach Gott, damit wollte ich doch niemanden beleidigen oder herabstufen, schließlich bin ich ja selber nicht studiert.

Vielmehr ging es mir darum, eine bewusst sarkastische Gegenposition zu der "Residenzpflicht für Domorganisten" von ThomasMP zu formulieren. Dabei bin ich wie auch andere (z.B. Hausorgler) davon ausgegangen, dass man wohnen kann, wo man will, wenn man trotzdem seine Dienstpflichten erfüllen kann. Wann, wie und wo ein Organist (egal ob A, B, C, D) z.B. in seiner Freizeit oder in den Ferien konzertiert ist doch seine Sache bzw. hat seinen Arbeitgeber nur in den seltensten Fällen zu interessieren. Handelt es doch selten um eine dauerhafte Nebentätigkeit, die laut manchen Arbeitsverträgen genehmigungspflichtig ist.

Eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber sollte hingegen dann stattfinden, wenn man, statt Urlaub zu nehmen, einfach seine Vertretung aus eigener Tasche bezahlt. Diese Praxis halte ich nämlich für hoch problematisch und auch arbeitsrechtlich bedenklich.

Mit besten Grüßen
Contrebasson 32'


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