Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung

elias.orgel, Samstag, 04. Oktober 2025, 00:14 (vor 333 Tagen) @ Tobias

Dafür gibts eigentlich ein Formular (pro Gemeinde), in dem du angibst, dass der Lohn aus dieser Tätigkeit (ungleich Anstellung) über den Freibetrag laufen soll.

So sollte es sein.

Als (selbstständiger) Organist bei Trauerfeiern mache ich zB eine ganz einfache EinnahmeÜberschussRechnung
Einnahmen = Entgelt aus x Trauerfeiern
minus
Ausgaben = Kilometerpauschale (0,30€ mal) y km - gefahren für x Trauerfeiern

Vertretungen in der Gemeinde, hier vor Ort, werden über einen VertretungsBogen abgerechnet
(2,5h plus Fahrtkosten) und für diese gebe ich einmal (am Anfang des Jahres) eine Erklärung ab, dass ich den ÜbungsleiterFreibetrag nicht anderweitig nutze...

(Wie Tobias schon schrieb, ist das ein Formblatt
- hier allerdings für den ganzen Kirchenkreis -
ich muss das also nicht für jede Gemeinde einzeln ausfüllen ;-)

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Orgelspielen heißt: im Sitzen tanzen ...

... für Gott


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