Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung

3rd_astronaut, Samstag, 04. Oktober 2025, 20:48 (vor 329 Tagen) @ Orgelfritze

Ich würde an Deiner Stelle eher die Frage bedenken, warum das Finanzamt initiativ tätig geworden ist und wodurch Du in den Fokus gerückt bist.

das finde ich auch eine interessante frage … wurde eine anlage S abgegeben? dann muss immer eine elektronische EÜR erfolgen (in der du 25% pauschale betriebskosten angeben könntest als künstler).
aber ÜL ist natürlich geschickter.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum