Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung

coranglais87, Sonntag, 05. Oktober 2025, 16:06 (vor 329 Tagen) @ jens79

Achtung! Eine Nebentätigkeit darf nicht der Tätigkeit entsprechen, die die eigene Berufsausübung betrifft.
Für professionelle Musiker treffen diese Honorarzettel nämlich nicht zu.
Sprich, Steuerfreiheit ist nicht gegeben, wenn ich sonst einen kirchenmusikalischen oder freiberuflich- musikalischen Beruf ausübe!
Außerdem sind die Beträge nicht persé umsatzsteuerfrei, nur wenn es um Gottesdienste geht.
Das führt dazu, dass ich keine Orgeldienste mehr zu den ausgelobten Tarifen spiele, sondern nach meinen freiberuflichen Maßstäben verhandle und in Rechnung stellen.
Das Problem vor den Finanzbehörden hat immer derjenige, der für die Bedingungen spielt.


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