Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung

mst, Unterfranken, Freitag, 17. Oktober 2025, 20:54 (vor 318 Tagen) @ friedemannw

Hallo friedemannw, (wir kennen uns)

wer in der Anlage S Einkünfte angibt, ist entweder Gewerbetreibender oder freiberuflich ("selbständig") Tätiger. Folglich erwartet das Finanzamt auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Kein Wunder also.
Gegebenenfalls lässt sich in der EÜR auch die Übungsleiterpauschale als pauschaler Betriebskostenabzug ansetzten. Ansonsten ist bei künstlerischen bzw. unterrichtenden Tätigkeiten der pauschale Abzug von 25 % möglich.

Bevor man sich mit denen (FA) verschwurbelt - Möglichkeiten der (Online-)Formulare nutzen!

Viele Grüße
mst


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