Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung
Hallo friedemannw, (wir kennen uns)
wer in der Anlage S Einkünfte angibt, ist entweder Gewerbetreibender oder freiberuflich ("selbständig") Tätiger. Folglich erwartet das Finanzamt auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Kein Wunder also.
Gegebenenfalls lässt sich in der EÜR auch die Übungsleiterpauschale als pauschaler Betriebskostenabzug ansetzten. Ansonsten ist bei künstlerischen bzw. unterrichtenden Tätigkeiten der pauschale Abzug von 25 % möglich.
Bevor man sich mit denen (FA) verschwurbelt - Möglichkeiten der (Online-)Formulare nutzen!
Viele Grüße
mst
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friedemannw,
03.10.2025, 21:29
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Tobias,
03.10.2025, 21:46
- Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung - elias.orgel, 04.10.2025, 00:14
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perotin,
04.10.2025, 00:16
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Orgelfritze,
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friedemannw,
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jens79,
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jens79,
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Tobias,
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