Setzeranlage

Cmcmcm1 @, Ottobrunn, Dienstag, 27. Januar 2026, 14:39 (vor 216 Tagen) @ link1907

Hallo,
Ab wievielen Registern macht eine Setzeranlage Sinn?
Bei einer Orgel mit 19 Registern (Spätromantische Dispo) 2 Manuale
und Koppelmanual.
Ist die Orgel zu klein für eine Setzeranlage?

Meine Antwort darauf lautet: "Es kommt darauf an". Grundsätzlich hängt so eine Frage nicht nur von den finanziellen Möglichkeiten, sondern auch von der Nutzung der Orgel ab. Für einen kath. Gottesdienst reichen mir 2 freie Kombinationen wunderbar! Wie sehr schnelles Umregistrieren innerhalb der neuapostolischen Liturgie notwendig ist, kann ich mangels Erfahrung nicht beantworen. Mein absuluter Minimalanspruch ist eigentlich wenigstens eine Speichermöglichkeit für eine Gemeindebegleitung. Sicherlich "kann" man auch auf vollmechanischen Orgeln Gottesdienste spielen, jedoch empfinde ich es immer als Einschränkung was die Vielfalt der Registrierungen für Liedvorspiele angeht, wenn man nicht völlig unabhängig von der Liedbegleitung registrieren kann.

Soll die Orgel auch konzertant regelmäßig genutzt werden, würde ich auch bereits bei kleineren Instrumenten gerne bereits eine Setzeranlage haben.

Im konkreten Fall handelt es sich ja um einen Neubau mit mechanischen Registertrakturen. Eine Setzeranlage wäre also mit einem finanziellen und konstruktiven Mehraufwand verbunden, weil zusätzliche Motoren in die Registermechanik eingreifen müssten (und mehr Last zu bewegen haben als nur eine einfache Schleife). Wäre die Registertraktur bereits elektrisch, würde ich selbstverständlich auch schon bei einer Orgel dieser Größe einen Setzer mit dazubestellen.
In diesem speziellen Fall also Abwägungssache.

Nachtrag: Und warum nicht auch bei 7 Registern Teilausbau zwei (!) elektronische Setzerkombinationen nachrüsten ;)


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