Bach in Hamburg

Karsten @, Dienstag, 03. Mai 2016, 07:18 (vor 3768 Tagen) @ Poupoulcorouse
bearbeitet von Karsten, Dienstag, 03. Mai 2016, 07:28

Wie passt denn da Erdmann Neumeisters überlieferte "Strafpredigt" ins Bild? Oder ist das mehr Legende?

Der wird sozusagen zu einem Indiz GEGEN die Anwendung des Ämterkaufs 1720. Neumeisters Strafpredigt wurde 1728 von Johann Mattheson in "Der musicalische Patriot" (Hamburg 1728, S. 316) erwähnt. Tonner:

"Der Kommentar zur auszugsweisen Wiedergabe des Bewerbungsprotokolls [1720] in den Bach-Dokumenten weist zu Recht darauf hin, daß im Protokoll nichts von einer kritischen Stellungnahme [zum Ämterkauf] Neumeisters erwähnt wird. Berücksichtigt man demgegenüber, daß Neumeister 1727 [bei der Wahl des Nachfolgers Heitmanns] ausdrücklich verlangte, seinen Widerspruch zum beschlossenen Verkauf des Organistenamtes ins Protokoll aufzunehmen, so ist es sehr unwahrscheinlich, daß er mit dem Beschluß des Kirchenkollegiums am 21.11.1720 bzw. mit dem Ablauf der anschließenden Organistenwahl [nach Bachs schriftlicher Absage] nicht einverstanden war. Unter dieser Bedingung bezieht sich Matthesons Bemerkung aber auf 1727, so daß die zeitliche und inhaltliche Nähe der erwähnten Predigt zu Bachs Bewerbung zweifelhaft ist, zumal das Kirchenkollegium im Beschluß vom 21.11.1720 seine Ablehnung eines Verkaufs des Organistendienstes mit der gottesdienstlichen Aufgabe und notwendigen Qualifikation des Organisten begründet. Beide Argumente führt Mattheson sowohl 1728 als auch 1731 gegen den Ämterverkauf an. Angesichts einer solchen Übereinstimmung ist ein Protest Neumeisters 1720 kaum denkbar. [...]
Mattheson vermischt die Ereignisse [verschiedene Organistenamtkäufe], um seine Kritik am Ämterverkauf möglichst drastisch und wirkungsvoll zu gestalten, wodurch er „letztlich das Verdikt von Hamburg als amusischer und geldgieriger Stadt für die Nachwelt unumstößlich prägte."(Jaacks)"

(Literaturnachweise und Fußnoten habe ich weggelassen.)

Also: Nach Tonner hatte der Rat 1720 den Ämterkauf bzw. ein "Gratial" (der zudem im Rat durchaus umstritten war) für Bach nicht zwingend verlangt. Daher ist auch kein Gegenvotum Neumeisters, der sich ja explizit gegen den Ämterkauf aussprach, in den Protokollen aufgenommen wurde. Als Bach die Bewerbung - aus welchen Gründne auch immer - schriftlich zurückzog, wurde eben notgedrungen von den verbliebenen Bewerbern Heitmann gewählt, der wohl bereits im Vorfeld im Falle der Wahl ein Gratial in Aussicht gestellt hatte. Da der Ämterkauf daher kein Grund für die Absage war (sie wurde ja nicht erwartet) intervenierte Neumeister hier auch nicht im Protokoll dagegen. Bei der Wahl Heitmanns Nachfolger war dann der Ämterkauf von vorneherein erwartet worden, was Neumeisters Unwillen und ein entsprechendes Gegenvotum hervorrief.

Gruß
Karsten


gesamter Thread:

 

powered by my little forum