CD geerbt

Wolfgang Gourgé @, Sonntag, 08. Februar 2026, 15:36 (vor 201 Tagen) @ Evacuant
bearbeitet von Wolfgang Gourgé, Sonntag, 08. Februar 2026, 16:15

Fakt ist aber auch, dass er für seine Tat nach geltendem deutschen Recht die adäquate Strafe erhalten und diese vollständig verbüßt hat. Somit ist er heute auch nach unserem Recht wieder ein rehabilitierter freier Mensch.

Fakt?
Meines Wissens ist Rauch weder rehabilitiert (das Urteil wurde nicht aufgehoben), noch hat er seine (lebenslängliche) Haftstrafe vollständig verbüßt.
Die Strafe ist derzeit zur Bewährung ausgesetzt.

...naja, die "vollständige Verbüßung" der lebenslangen Freiheitsstrafe endet logischerweise im Sarg. Deshalb ist sie nicht die Regel, aus dem simplen Grund, weil man irgendwann so alt ist, dass man körperlich keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

Die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung erfolgt gem. § 57a StGB nach 15 Jahren verbüßter Freiheitsstrafe (was hier alle freiheitsentziehenden Maßnahmen aus Anlass des Verfahrens meint, also auch U-Haft, die sonst wegen der während ihrer Dauer geltenden Unschuldsvermutung nicht als "Strafe" gilt), wenn das Gericht nicht im Urteil die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat und die übrigen Voraussetzungen der Aussetzung zur Bewährung vorliegen. Ein Selbstgänger ist sie übrigens - entgegen der weitverbreiteten Behauptung, "lebenslang" seien "15 Jahre" - durchaus nicht. Einer der Täter des "Gladbecker Geiseldramas" (1988, Verurteilung im Jahr 1991) saß bis 2018 in Haft, sein Komplize und Haupttäter jedenfalls bis 2024, möglicherweise ist er immer noch in Haft.


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