Du hast Sorgen!!

Orlos, Donnerstag, 26. April 2012, 14:15 (vor 5294 Tagen) @ BourdonCéleste

> Eine Frage allerdings wird dann doch meines Erachtens zu wenig gestellt: Nämlich die des urheberrechtlichen Veränderungs- und Vernichtungsverbotes, auf das sich meines Erachtens auch Orgelbauer berufen könnten. Jeder Architekt kann die Veränderung der von ihm entworfenen Gebäude verhindern, warum also machen die Orgelbauer davon keinen Gebraucht? Mit einem solchen Unterlassungsanspruch könnte man so manche Zeitgeistverwirrung verhindern.

Ich habe gehört, dass Orgelbauer diesen Anspruch an die Gemeinde abtreten müssen, jedenfalls in manchen Bistümern. Wie das rechtlich geht, weiß ich nicht.

Bei modernen Kirchen ist es wohl schon so, dass bauliche Veränderungen die Erlaubnis des Architekten benötigen, so war es jedenfalls beim Bau unserer neuen Orgel, die nicht dort aufgestellt werden konnte, wo der Architekt 1977 nur Lautsprecher für eine elektronische "Orgel" vorgesehen hatte. Er war nicht glücklich, als wir an anderer Stelle eine große Pfeifenorgel einbauen lassen wollten. Heute ist der Orgelprospekt der schönste Anblick in der ansonsten recht trostlosen Betonkirche.


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