Philippika (war: apropos Autorenschutz)

BourdonCéleste, Mittwoch, 02. Mai 2012, 13:06 (vor 5288 Tagen) @ Friedrich
bearbeitet von BourdonCéleste, Mittwoch, 02. Mai 2012, 13:12

Architekten haben die Aufträge zu Kirchenbauten oft in Wettbewerben errungen. Das ist teuer vor allem für die Architekturbüros. Bei den üblichen Honoraren kann man auch kaum von Bereicherung sprechen.


Tatsächlich?

Gehen wir mal von einem durchschnittlichen Kirchenbauwerk mit 15Mio EUR Gesamtbaukosten aus - das dürfte einer kleineren Vorstadtkirche entsprechen - dann ergibt das (ebenfalls gesetzliche) Honorar (§ 34 Abs. 1 der HOAI) als Mittelwert ohne jegliche Zuschläge:

Anrechenbare Kosten: 15.000.000,00€
Honorarzone: III
Honorarsatz: Mittelsatz
Erbrachte Leistungen: 100% = 1.218.170,50€
Netto Honorar: 1.218.170,50€
19% MwSt 231.452,39€
Brutto Honorar: 1.449.622,89€


Wettbewerbskosten (als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar, damit eh nur noch "die Hälfte wert"), auch wenn man nur jeden soundsovielten gewinnt, dürften dazu echt Peanuts sein!

Das finde ich jetzt nicht soooo knapp, dass es unlauter wäre, über eine endgültige Abgeltung ohne weitergehende urheberrechtliche Ansprüche zumindest nachdenken zu dürfen... Ein Kirchenmusiker muss dafür lange stricken...

Wenn der Architekt sich nun meldet und Entschädigung oder ähnliches fordert, dürfte es dafür eine vertragliche Grundlage geben, sonst kann er sich das Papier sparen. Wenn es so ist, dann war man einst handelseinig, und auch heute sollte die Kirchengemeinde gewusst haben, was auf sie zukommt.


Worüber wir hier reden, sind Rechtsfolgen aus dem Gesetz, nicht aus Vertrag. Genau da liegt m.E. das Problem...


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