apropos Autorenschutz Orgelbauer/Architekten

BourdonCéleste, Donnerstag, 26. April 2012, 14:41 (vor 5303 Tagen) @ Clemens Schäfer


ich bin gewiß kein Pirat. Aber sollte man diese Frage nicht besser ruhen lassen? Man stelle sich vor: Autorenschutz für St. Marien in Lübeck...


Eben, und daher ganz im Gegenteil: Man sollte gesetzgeberisch endlich klar stellen, dass die Rechte des Eigentümers vorgehen und sich das UrhR dem - in gewissen Grenzen - unterzuordnen hat. Ein Architekt, ein Orgelbauer und ein Designer sind (rechtsuntechnisch gesprochen) einfach nur schlichte Dienstleister, die für das Geld des Kunden/Eigentümers arbeiten und nicht der perpetuierten Selbstverwirklichung zulasten des Zahlers fröhnen dürfen sollten!

Wenn ich was kaufe, sollte ich's auch wegschmeißen, umlackieren, umbauen oder sonstwie nach meinem Eigentümergusto verändern dürfen, immerhin gehört's doch mir!

Interessengerecht wäre einzig ein Recht des "Autoren" auf Klarstellung, dass die Veränderung nicht auf seinem Mist gewachsen ist. Der Autor hat sein Honorar bekommen, und damit ist die Sache abgegolten. Punkt. Aber z.B. der auch urheberrechtliche Streit um einen berühmten Bahnhof, bei dem der Eigentümer und Betreiber bestimmte zwingend erforderliche Umbauten wegen eines Architektenvetos nicht vornehmen darf, ist eine aberwitzige Aushöhlung des Eigentumsgrundrechtes.


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