St. Michael Saarbrücken

ArnezN, Sonntag, 24. Mai 2026, 23:16 (vor 96 Tagen) @ MCVL

Da tun sich ja ganz viele Grundsatzfragen nach der "Praxistauglichkeit" auf, und wie man eben diese definiert, ist meines Erachtens eine ziemlich subjektive Sache.

Bei der Frage nach dem Denkmal ist die Antwort ziemlich klar: Je näher der Zustand des Instruments am Original ist, desto besser. Wenn es um die Praxis geht, hat aber jeder und jede einen anderen Anspruch: Der eine möchte im Spiel die modernen Möglichkeiten nicht missen, für die andere gehören die originalen, aber aus heutiger Sicht als Unzulänglichkeiten zu bezeichnenden Herausforderungen am historischen Instrument zum "Elebnis Denkmalorgel" dazu. Denn die Frage, ob sich der Denkmalwert hauptsächlich auf den Klang beschränkt und am Besten vom Zentralspieltisch zu erleben ist, oder ob auch der ausgespielte Tastenbelag mit Wachsfleck der originalen Kernzenbeleuchtung gelchberechtigt dazugehört, ist letztendlich eine Frage des persönlichen Geschmacks.

Und letztendlich sind das die Fragen, die bei jeder Restaurierung aufkommen und jeweils individuell von den Entscheidungsträgern entschieden werden müssen. Und jede dieser Entscheidungen wird Zustimmung und Ablehung ernten, je nachdem, welche Ansprüche der Kommentierende hat. Mahnend und Grenzen ziehend sollte dann eben wieder die Denkmalpflege auftreten, damit die Geschmacksfragen nicht letztendlich doch das Denkmal beschädigen.


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