Denkmalämter

Hausorgler @, Feldkirch/Vorarlberg, Mittwoch, 22. Januar 2014, 20:42 (vor 4600 Tagen) @ Orlos

Ja, das war in Riedlingen beim Bau der neuen Späth-Orgel auch so. Die Kirche ist eine dreischiffige Basilika. Allerdings sind die Obergadenfenster durch das über alle Schiffe gehende Satteldach blind. Sie leuchten also das Mittelschiff nicht (mehr) aus. Aber die Kirche hat im Westen ein großes Fenster, welches das Mittelschiff ausleuchtete. Die alte Späth-Ennetach-Orgel hatte einen trichterförmigen Freipfeifenprospekt, welcher das Fenster frei ließ.
Beim Orgelneubau bestand das Denkmalamt zunächst darauf, das Fenster frei zu lassen. Irgendwann wechselte der Sachverständige und der fand nichts dabei, das Fenster zu verbauen. Es zeigt auch hier die Willkürlichkeit einer Denkmalamtsentscheidung. Nur: für Willkür und Beliebigkeit braucht man kein Denkmalamt. Wenn es keine objektiven Kriterien gibt, braucht man keine Behörde. Dann kann das genauso gut und genauso schlecht vor Ort entschieden werden.
Ich persönlich finde die Lösung mit dem zugebauten Fenster schlechter als die ehemalige "Trichterlösung". Das Foto zeigt nicht die reale Lichtsituation. Real steht die Orgel in einem dunklen Loch.

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